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Am Wannbach
Meiches gehörte erhemals zum Gericht Felda und später zum Amt Ulrichstein im Herrschaftsbreich der Landgrafen von Hessen. Im Osten grenzte das Riedeselgebiet an und im Norden das der Herren von Storndorf. Über den Grenzverlauf gab es immer wieder Streitigkeiten, besonders nachdem die Storndorfer ihr Territorium an die Riedesel verpfändet hatten, und diese nach der Einlösung des Pfandes im Jahr 1532 nicht das gesamte Gebiet wieder zurückgeben wollte. In den Jahren 1532 und 1538 kam es hierüber zu einem gerichtlichen Vergleich, in welchem der Wannbach als Grenze festgelegt wurde. Die Grenze wurde im Jahr 1539 durch Steine abgemarkt.

Bild: Alter Dreiherrenstein am Wannbach - Hessenseite (l) und Riedeselseite (r)
Der heute noch erhaltenen Stein im Wannbach wurde im Jahr 1539 gesetzt. Er dürfte der älteste bekannte Dreiherrenstein im Vogelsberg sein. Das Material ist ein relativ harter, poriger Basalt. Trotz oberflächlicher Verwitterung sind auf südlichen Seite der Hessenlöwe, auf der östlichen Spuren des Riedeselwappens und auf der nördlichen ein Wappenschild zu erkennen.

Bild: Alter Dreiherrenstein am Wannbach - Storndorfer Seite
Der Stern am Fuß des Hessenlöwens stellt eine Besonderheit dar: Es ist der "Ziegenhainer Stern", der nach dem Aussterben der Grafen von Ziegenhain im Jahr 1450 und dem Übergang deren Besitzungen auf den Langrafen von Hessen in das alte Hessen- wappen übernommen wurde.

Bild: Fragmente des Hessenlöwen mit Ziegenhainer Stern am Stein
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