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Grenzsteine am Vulkanring Vogelsberg

Bild: Stein 39
Dieser Grenzstein steht bereits jenseits des Höhenrückens der „Alte-Burg“. Er ist beschädigt. An einer Schmalseite ist die fortlaufende Nummer 39 zu erkennen, an einer breiten Seite die Wappendarstellung mit dem Hessenlöwen, das Wappen auf der gegenüber liegenden Seite ist nicht mehr vorhanden. Der Stein ist denen aus dem Jahr 1701 zuzurechnen.

Bild: Schneise an der Alte-Burg
Anmerkungen: Historische Grenzsteine, wie hier dargestellt, sind Kulturdenkmale. Sie verdeutlichen zeitgeschichtliche Abläufe. Einst wurden Sie aufgestellt, um die Herrschaftsbereiche unterschied- licher Landesherren (Grafen zu Stollberg-Ortenberg und Land- grafschaft Hessen) gegeneinander abzugrenzen. Diese Grenze verlor mit der Zusammenfassung der einzelnen „Kleinstaaten“ zum Großherzogtum Hessen ihre Bedeutung; was blieb, war die Markierung der Gemarkungsgrenzen der benachbarten Orte (Ober-Seemen, Hartmannshain, Kaulstoß), später zusätzlich der in der Gebietsreform von 1972 zusammen geschlossenen Großgemeinden (Gedern, Grebenhain, Schotten) und die Abgrenzung unterschied- licher Eigentumsrechte. Heute verläuft hier außerdem ein Teilstück der Grenze zwischen dem Vogelsbergkreis und dem Wetteraukreis. Das bedeutet allerdings auch, dass die oben erwähnten Grenzsteine nach wie vor die offiziellen (amtlichen) Grenzsteine sind.
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